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OUTDOOR-WORKSHOP
Die Natur- und Wildnisschule im Allgäu
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Outdoor-Workshop ,Natur- und Wildnisschule
Schlossbergweg 35
88299 Leutkirch
Diese AGB wurde auf der Grundlage des Deutschen Reisevertragsrechts erstellt und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Outdoor-Workshop und dem
Reisegast bzw. dem Vertragspartner
Abschluss des Reisevertrages:
Mit seiner Reiseanmeldung bietet der Vertragspartner Outdoor-Workshop den
Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Reiseanmeldung bedarf der
Schriftform (Mail, Fax oder Schriftstück) und ist Vertragsbestandteil! Eine
Reiseanmeldung kann auch auf ein vom Vertragspartner bestätigtes und von
Outdoor-Workshop unterbreitetes Angebot erfolgen.
Erfolgt die Reiseanmeldung für eine Reisegruppe, so übernimmt die
anmeldende Person (namentlich durch die Reiseanmeldung bei Outdoor-Workshop
bekannt) die so genannte Vertretungsvollmacht für die Mitangemeldeten
Teilnehmer. Diese Person bestätigt, dass Sie unmittelbarer Zahlungspflichtiger
und Auftraggeber der Buchung bzw. Reiseanmeldung gegenüber
Outdoor-Workshop ist. Diese Vertretungsvollmacht gilt auch für minderjährige
Teilnehmer innerhalb der angemeldeten Reisegruppe. Die
Vertretungsvollmacht erstreckt sich auch auf Weiterverkäufer oder Vermittler
der Reiseangebote. Die Reiseanmeldung von minderjährigen Reiseteilnehmern
als einzelne Reiseteilnehmer ist nicht zulässig. Outdoor-Workshop geht mit Firmen,
Vereinen (sog. juristischen Personen) nur einen Vertrag ein, wenn ein
Vertragspartner als körperliche Person eindeutig benannt ist und sie die
Vertretungsvollmacht übernimmt.
Erfolgt die Reiseanmeldung bzw. Buchung nur wenige Tage vor Reisebeginn, so
ist der Vertragspartner verpflichtet, innerhalb kürzester Zeit und unter
Zuhilfenahme aller Möglichkeiten der modernen Technik uns die bestätigte
Kopie des Vertrages bzw. die Änderung zum Reisevertrag zugänglich zu
machen. Fällige Zahlungen sind umgehend in Form einer Banküberweisung zu
zahlen und uns in schriftlicher Form nachzuweisen (FAX bzw. Kopie bzw. Email
mit der entsprechenden Anlage - z.B. Scan). Scheiden diese Möglichkeiten
aufgrund zu geringer Zeitdifferenz zum Reisebeginn aus (Zeitraum ein bis zwei
Tage vor Reisebeginn!!), so ist der Reisevertrag zum Reisebeginn (Tourstart)
unterschrieben dem sog. Trainer oder Reiseleiter vorzulegen und der Reisepreis
vor Ort zu zahlen. Erst nach der Bezahlung des Reisepreises besteht in diesem
Fall ein rechtlicher Teilnahmeanspruch an der entsprechenden Reise!
Gültigkeit eines Reisevertrages (Zustandekommen des Reisevertrages):
Der Reisevertrag gilt erst als zustande gekommen, wenn der Vertragspartner die
Reisebestätigung von Outdoor-Workshop erhalten hat oder eine Anzahlung oder
Zahlung des Reisepreises bei Outdoor-Workshop eingegangen ist. Wenn nicht anders
und in schriftlicher Form (Mail, Fax oder Schriftstück) vereinbart, gilt der
Reisevertrag auch als gültig, wenn der Vertragspartner die Anzahlung, Rest-
oder Gesamtzahlung zu dem im Reisevertrag vermerkten Betrag leistet.
Zahlungsfristen:
Innerhalb einer Woche nach Erhalt Ihrer Reisebestätigung leisten Sie bitte die
auf der Reisebestätigung ausgewiesene Anzahlung in Höhe von 15 % des
Gesamtreisebetrags. Die Restzahlung erfolgt 20 Tage vor Reiseantritt, spätestens
bei Erhalt der Reiseunterlagen.Der Vertragspartner hat die Pflicht, diese
Zahlungen pünktlich und ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Bei
Zahlungsverzögerungen behält sich Outdoor-Workshop das Recht der Erhebung von
Mahn- und Verzugsgebühren vor. Es zählt dabei Kontoeingang bei
Outdoor-Workshop!
Rücktritt vom Reisevertrag durch Outdoor-Workshop:
Die Firma Outdoor-Workshop hat das Recht, bei Nichterreichen einer
Mindestteilnehmerzahl (es zählen in diesem Falle nur Anmeldungen, die den
vollen Reisepreis zahlen!) bei Reisen mit feststehendem Reisebeginn laut
Angebot, 10 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten. In jedem
Fall ist der Vertragspartner von Outdoor-Workshop schriftlich davon in Kenntnis zu
setzen.Outdoor-Workshop hat das Recht, bis 10 Tage vor Reisebeginn vom
Reisevertrag zurückzutreten, wenn nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten die
Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise,
nicht abgewendet werden kann. Bei falsch gemachten Angaben
(Reiseanmeldung, Buchung) kann Outdoor-Workshop ebenfalls ohne
Kostenrückerstattung vom Reisevertrag zurücktreten.Outdoor-Workshop hat das
Recht, bis zum Reisebeginn und noch während einer bereits begonnenen Reise
vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn durch Unwetterbilden (z.B. Gewitter,
Hochwasser) Gefahr für die Teilnehmer der Reise besteht.
In allen Fällen wird versucht ein adäquates Programm anzubieten. Höhere
Gewalt, Kriege, Havarien, Naturkatastrophen oder gleichwichtige Situationen
berechtigen beide Seiten zur Kündigung. Die Entschädigung regelt sich in
diesem Fall nach dem Paragraph 471 des BGB. Bedingt ein Unfall, eine
Verletzung oder eine plötzlich auftretende Krankheit bei einem oder mehrerer
Teilnehmer eine Abweichung vom geplanten Tourenverlauf, so haben
Maßnahmen der Ersten Hilfe und der Bergung/ärztlichen Versorgung Vorrang
vor dem geplanten Ablauf des Kurses oder der Reise. Entstehende Kosten
(Fahrgeld, Lohnkosten, Wartezeit) kann Outdoor-Workshop vom Verursacher
einfordern!Outdoor-Workshop hat außerdem das Recht, vom Reisevertrag
zurückzutreten, wenn fällige Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung, Gesamt- oder
Rechnungszahlungen) unrichtig, nicht oder verspätet entsprechend den
Angaben im Reisevertrag geleistet werden bzw. nicht als Bezahlung des
Reisepreises eingehen. Dies trifft auch bei falschen Angaben im Reisevertrag -
insbesondere bei der Anmeldung von Reisegruppen und noch nicht
volljährigen Teilnehmern- durch den Vertragspartner zu. Ggf. wirksam werdende
Stornierungsgebühren werden von Outdoor-Workshop erhoben.
Ausschluss von Reiseteilnehmern durch den Reiseveranstalter:
Reiseteilnehmer, die durch ihr äußeres Erscheinen und durch Äußerungen
rassistisches, Völkerverachtendes oder faschistoides/extremistisches
Gedankengut propagieren, können vom Kursleiter/Guide ohne vorherige
Abmahnung von der Reise ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für
Teilnehmer, welche die Reise oder den Reiseinhalt in anderer Art und Weise zu
stören versuchen. In diesem Falle besteht für den die Störung verursachenden
so dass Letzterer mangels Unkenntnis der Umstände keine Abhilfe veranlassen
kann.
Gewährleistungsansprüche bzw. Reisepreisminderungsansprüche sind in
schriftlicher Form bei Reisen mit einer Dauer bis zu 72 Stunden maximal 48
Stunden nach Reiseende geltend zu machen. Bei Reisen mit einer Dauer länger
als 72h muss die Erhebung von Gewährleistungsansprüchen innerhalb von 14
Tagen und nur in nachfolgend aufgelisteter Form erfolgen: Fax, Briefpost,
Schreiben oder E-Mail mit eindeutiger Herkunft und Angabe der Adressdaten der
stornierenden Person und der im Reisevertrag benannten Vertragsperson.
Ausnahme bildet der Sachverhalt, das diese Frist unverschuldet versäumt wurde.
Es wird auf die Verjährungsvorschrift des §651 g II BGB aufmerksam gemacht.
Siehe auch bei Haftungsausschluss!
Outdoor-Workshop weißt darauf hin, das bei geltend zu machenden
Gewährleistungsansprüchen (Reisepreisminderungen) die vorgebrachten
Gründe stichhaltig und angemessen begründet sein müssen. Zeugen,
Fotomaterial bzw. sichergestellte Beweisobjekte sind zur Begründung notwendig,
dies belegen auch richterliche Grundsatzurteile.Bei minderjährigen Teilnehmern
übernehmen der bzw. die Erziehungsberechtigten bzw. der von den
Erziehungsberechtigten autorisierte Betreuer des Minderjährigen die volle
Aufsichts- und Haftungspflicht - ausgenommen bei Anweisungen und
Entscheidungen im Verantwortungsbereich von Outdoor-Workshop (Durchsetzung
Sicherheitsstandards vieler angebotener Aktionsinhalte z.B. Klettern...).
Die Teilnehmer müssen selbst oder über Erziehungsberechtigte unfallversichert
und krankenversichert sein.
Haftung:
Outdoor-Workshop übernimmt keinerlei Haftung bei vom Teilnehmer
selbstverschuldeten oder fahrlässig, vorsätzlich herbeigeführten Unfällen oder
Verletzungen außerhalb der Grenzen einer bestehenden
Firmenhaftpflichtversicherung! Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass viele
der Reiseinhalte (Übungen, Touren, Aktionen und Bestandteile davon) - ein
erhöhtes, potentielles Gefahrenrisiko beinhalten. Die Teilnahme an Reisen, die
ein potentielles Gefahrenrisiko enthalten, ist jedem Teilnehmer freigestellt und
erfolgt bei Teilnahme auf freiwilliger Basis. Unmittelbar vor Reisedurchführung wird
in Form einer Einweisung auf Gefahren, Abläufe und Durchführungsdetails der
entsprechenden Reise hingewiesen.
Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Trainers sind bindend,
ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass bei Zuwiderhandlungen oder
Verstößen bei Sicherheitsforderungen der Reiseteilnehmer bzw. die betreffenden
Mitglieder einer Reisegruppe vom Kurs / vom Reisedetail oder Aktion
ausgeschlossen werden können und der Veranstalter keinerlei Haftung für alle
damit verbundenen Modalitäten oder Kosten übernimmt!
Bei Reiseangeboten, welche nicht eine ständige Betreuung durch einen
Vertreter von Outdoor-Workshop beinhalten (sog. teilweise geführten und individuell
durchzuführenden Aktionen und Touren) obliegt den Reiseteilnehmern sog.
Eigenverantwortung. Bei dieser Kategorie von Reisen werden die Teilnehmer vor
Beginn der betreffenden Reise auf potentielle Gefahren und Besonderheiten der
Tour oder Aktion hingewiesen. Die Nutzung von Material und Ausrüstung
unterliegt in diesem Falle den Bedingungen einer Vermietung. Der Teilnehmer ist
Nutzer des Mietgutes.
Bei der Nutzung von Ausrüstung und Material ohne dem direkten Beisein des
Veranstalters bzw. dessen Aufforderung zur Nutzung (besonders bei t.w.
geführten und individuell zu fahrenden / durchzuführenden Touren), bei
Materialvermietung sowie bei groben Verstößen von Teilnehmern gegen die allg.
Sorgfaltspflicht und Sicherheit, die u.a. zum Verlust, Diebstahl oder dem
Abhandenkommen von Material/Ausrüstung führen, ist der betreffende
Reiseteilnehmer oder die Mitglieder der betreffenden Reisegruppe voll haftbar.
Dies gilt für Schäden, die durch den Verlust oder Schädigung gegenüber Dritter
und dem Veranstalter entstanden sind. Bei Wiederbeschaffung von
Material/Ausrüstung wird der aktuelle Katalogpreis zzgl. Transport, Ausfall und
Beschaffungskosten zugrunde gelegt.
Sämtliche Haftungspflichten seitens Outdoor-Workshop entfallen, wenn im mittel- oder
unmittelbaren Zusammenhang Alkohol, Drogen oder andere Rauschmittel mit
eingetretenen oder entstandenen Schädigungen von Teilnehmern, dritten
Personen sowie betroffenen Sachwerten stehen.
Bei vom Reiseteilnehmer vorsätzlichen, fahrlässig oder grob fahrlässig
herbeigeführten Sachbeschädigungen oder Materialverlusten werden sämtliche
Kosten für Reparatur, Wiederbeschaffung und Ausfall in Rechnung gestellt. Keine
Haftung wird durch Outdoor-Workshop übernommen für abhanden gekommene,
beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Teilnehmer - das gilt auch für im
Fahrzeug, im Tourbus oder in den betreffenden Herbergen, Camps und anderen
Unterkünften zurückgelassene Gegenstände. Keine Haftung für Schäden an
Kraftfahrzeugen und darin befindlichen Gegenständen. Bei Unfällen oder
Verletzungen bzw. Verdacht auf Verletzungen von Reise- oder Kursteilnehmern
muss innerhalb von 24h nach dem Schadensereignis dieser Sachverhalt
Outdoor-Workshop unter Beschreibung des Sachverhaltes sowie Unfallhergang und
ggf. Zeugenbenennung in nachfolgend aufgelisteter Form anzeigen: Fax,
Briefpost, Schreiben oder E-Mail mit eindeutiger Herkunft und Angabe der
Adressdaten der stornierenden Person. Erfolgt dies nicht, erlischt jegliche
Haftungspflicht durch Outdoor-Workshop.
Es erfolgt keinerlei Haftung für beschädigte, verlorene, verschmutzte oder
unbrauchbar gewordene Ausrüstungs- und Bekleidungsstücke des/der
Reiseteilnehmer sowie vom Reiseteilnehmer während der Tour, Reise oder des
Kurses benutzten Gegenstände (Video, Telefone, Foto...). Ausnahme davon
bildet eine ausdrücklich vom Reiseleiter verlangte Benutzung - z.B. bei
Maßnahmen der Gefahrenvermeidung oder Hilfeleistung. Dem Teilnehmer
obliegt die entsprechend der gewählten Reiseart bzw. des Kursinhaltes
entsprechende sichere Verwahrung oder Aufbewahrung. Ausdrücklich wird
hingewiesen, dass bei vielen Reisen und Kursen ein Eintritt des geschilderten
Sachverhaltes möglich sein kann und sich vom Reiseteilnehmer entsprechend
Reiseteilnehmer oder für die Reisegruppe kein Anspruch auf Rückerstattung des
Reisepreises und für die entstehenden Kosten für Rückreise etc.. In den meisten
Fällen muss der verursachende Reiseteilnehmer oder die verursachenden
Mitglieder einer Reisegruppe mit einer Anzeige durch Outdoor-Workshop rechnen,
auch gehen entstehende Kosten zur Durchsetzung von Ruhe und Ordnung voll
zu Lasten des/der Verursacher.
Rücktritt vom Reisevertrag durch den Vertragspartner:
Jeder Vertragspartner hat grundsätzlich das Recht, vom abgeschlossenen
Reisevertrag in Form einer schriftlichen Kündigung zurückzutreten. Dieser
Vertragsrücktritt (Stornierung) kann nur durch die im Reisevertrag als
Vertragspartner benannte Person erfolgen. Der Rücktritt vom Reisevertrag sind
nur in nachfolgend aufgelisteter Form zulässig und verbindlich: Fax, Briefpost,
Schreiben oder E-Mail mit eindeutiger Herkunft und Angabe der Adressdaten
der stornierenden Person. Bei einer Vertragskündigung bzw. Stornierung durch
den Vertragspartner zählt der Zeitpunkt des nachweislichen Eingangsdatums
der Stornierung bei Outdoor-Workshop. Aus rechtlichen Gründen betrachten wir
telefonisch/mündlich vorgebrachte Stornierungen rein informatorisch, es zählt
die oben aufgeführte Form - die für Outdoor-Workshop als Nachweisführung bindend
ist.Treten einzelne Teilnehmer einer Reisegruppe vom Reisevertrag zurück, so hat
diese Vertragsänderung ebenfalls nur in der nachfolgend aufgelisteten Form:
Fax, Briefpost, Schreiben oder E-Mail mit eindeutiger Herkunft und Angabe der
Adressdaten der stornierenden Person Gültigkeit. Diese Vertragsänderung kann
nur durch den die Vertretungsvollmacht ausübenden Vertragspartner erfolgen.
Für die Reiseteilnehmer, welche aus dem Reisevertrag ausscheiden, können die
gleichen Prozentsätze der sog. Stornierungsgebühren, berechnet auf den
Einzelteilnehmer, wie unten gezeigt, gelten. Erreicht in diesem Falle die Anzahl
der verbliebenen Personen einer Reisegruppe nicht mehr die zuvor im
Reisevertrag vereinbarte Teilnehmerzahl für einen bestimmten, der
Gruppenstärke entsprechenden Reisepreis, so erfolgt eine entsprechende
Höherstufung der Reisegruppe entsprechend unserer Preislisten oder
gemachten Angebote. Auch kann in diesem Falle eine Stornierung durch
Outdoor-Workshop wegen “Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl” erfolgen.
Bei Reiserücktritt werden folgende Stornierungsgebühren, basierend auf den
Gesamtreisepreis bzw. bei der Stornierung einzelner Teilnehmer einer
Reisegruppe basierend auf den Einzelteilnehmerpreis fällig:
-10.-1.Tag_vor_Reisebeginn_70%
-Nichterscheinen_zu_Reisebeginn_90%
Diese Stornostaffel gilt für alle ausgeschriebenen Angebote).
Leistungen:
Die Angebote in den aktuellen Katalogen und Prospekten entsprechen dem
Stand bei Drucklegung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass bei
Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen
von Preisen und Leistungen möglich sind. Über diese werden wir Sie
selbstverständlich und in schriftlicher Form unterrichten. Dies gilt auch für die
von Outdoor-Workshop gemachten, zeitlich befristeten Angebote. Outdoor-Workshop
behält sich bei Erhöhung von Steuern und Abgaben (u.a. Mehrwertsteuer) die
Weitergabe an den Vertragspartner vor.Die gezeigten Preise sind auch für
Vermittler bzw. Weiterverkäufer bindend, sofern der Weiterverkäufer (Vermittler)
keine zusätzlichen und als Fremdleistung benannten Leistungen zu den
Angeboten von Outdoor-Workshop zufügt. Vertragliche Vereinbarungen mit
Outdoor-Workshop können diese Bestimmung außer Kraft setzen, bedingen aber in
jedem Fall nachfolgend aufgelisteter Form: Fax, Briefpost, Schreiben oder E-Mail
mit eindeutiger Herkunft und Angabe der Adressdaten.
Es gilt der in den gemachten, zeitlich befristeten Angeboten, in
Angebotskatalogen und in den Detailinformationen (nach Abschluss des
Reisevertrages in den Reiseunterlagen enthalten) beschriebene
Leistungsumfang.Die in den aktuellen Angebotskatalogen und in den
Internetpräsentationen gezeigten Fotos zeigen nicht immer die Situation und
Lokalitäten der zugehörig beschriebenen Reise bzw. Serviceleistung. Es besteht
kein Anspruch auf Leistungen, die anhand von Fotos zu interpretieren bzw. zu
sehen sind. Dies wäre z.B. ein anderer, verwendeter Bootstyp, eine andere
Einsatzstelle einer Aktivsportreise oder Verpflegungsausstattung. Verbindlich für
die Leistungserbringung ist der beschriebene Umfang der jeweiligen Reise oder
Serviceleistung.Im Hinblick auf die besondere Eigenart vieler unserer
angebotener Reisen bleiben notwendige, zumutbare, von Outdoor-Workshop nicht
wider Treu und Glauben herbeigeführte Programm- und Terminänderungen
vorbehalten (höhere Gewalt, Unwettersituationen wie Hochwasser, extreme
Waldbrandgefahr oder extremes Niedrigwasser, politische Unruhen, Streik, Stau,
Wartezeiten an Grenzübergangsstellen, nichtvorhersehbare Umstände, etc.).
Die Zumutbarkeit ist insbesondere dann gegeben, wenn diese Änderungen
nicht erheblich sind und den gesamten Inhalt und Verlauf der Reise nicht
grundlegend beeinträchtigen. Von derartigen Änderungen wird Outdoor-Workshop
die Vertragspartner unverzüglich unterrichten bzw. während der Reise in
Abstimmung des Reiseleiters und der Teilnehmer eine Änderung oder Variation
der_Tour_beschließen. Streiks, höhere Gewalt (Wetterunbilden, Unpassierbarkeit
von Straßen), Regen, kalte Witterung, Ermüdung der Teilnehmer, Versorgung
von Verletzungen, Verkehrsstau, die zum Ausfall oder zur massiven
Beeinträchtigung der Reise führen, bedingen nicht den Anspruch auf teilweise
oder gesamte Kostenrückerstattung.
Zeitangaben (außer Treffpunkte und Reisebeginn) sind als grobe Richtwerte zu
sehen, Abweichungen sind nicht ausgeschlossen.
Gewährleistung: Die Gewährleistungsrechte des Vertragspartners gegenüber
Outdoor-Workshop bestimmen sich nach den §§651 a bis 651 I BGB. Der
Reiseteilnehmer wird darauf hingewiesen, dass er diese Rechte verlieren kann,
wenn er:
a) gegenüber der örtlichen Reiseleitung schuldhaft und nicht rechtzeitig Abhilfe
verlangt.
b) etwaige Reisemängel, die sich während der Reise einstellen, nicht
unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung oder bei Outdoor-Workshop rügt.
darauf einzustellen ist! Verliert ein Reiseteilnehmer bei einer geführten (vom
Reiseleiter abgesicherten) Tour den Kontakt zur Gruppe, hat er abzuwarten, bis
ein Vertreter von Outdoor-Workshop ihn wieder zur Gruppe führt. Fällt der Reiseleiter
durch einen nicht vorhergesehenen Umstand zur Absicherung der Reise aus, so
hat die Reisegruppe auf Eintreffen eines Vertreters von Outdoor-Workshop zu warten.
Erfolgt durch den/die Reiseteilnehmer eine eigenständige Weiterfahrt oder
Durchführung der Reise, so erfolgt dies auf eigenes Risiko. In diesem Falle hat
der/die Reiseteilnehmer die Rechte und Pflichten wie während einer
Materialvermietung mit Ausrüstungsmaterial von Outdoor-Workshop.
Hausordnung,Campordnung:
Bei Aufenthalten in Camps, Herbergen und vergleichbaren Einrichtungen ist
durch die Reiseteilnehmer die entsprechend gültige Hausordnung bzw.
Verordnungen (Zeltplatzordnung, Naturschutz, Nachtruhe, Lärm- und
Emissionsschutz) einzuhalten. Die Campingplätze dienen der aktiven Erholung, so
sind Musikbeschallung, laut tönende Kassettenrekorder, Musikdarbietungen und
ähnliche, Lärm verursachende Quellen nicht zulässig! Seitens von Outdoor-Workshop
wird versucht, bei auftretenden Verstößen gegen die Hausordnung oder
Campingplatzordnung eine der Reglung entsprechende Lösung zu finden.
Erfolgt nach einer Abmahnung weiterhin der Verstoß gegen die bestehenden
Vorschriften, so ist Outdoor-Workshop berechtigt, Hilfe bei der zuständigen
Polizeidienstelle anzufordern, in jedem Falle ist mit einer Anzeige und mit
Hausverbot bzw. Platzverweis zu rechnen.
Erfolgen Anzeigen oder Forderungen Dritter Personen oder Behörden an
Outdoor-Workshop, deren Verursachung Reiseteilnehmern obliegt (vor allem bei
Vermietungen von Ausrüstungsmaterial, Naturschutz- u. Umweltdelikten oder
während individuell durchzuführenden Reisen), so werden diese Forderungen
durch Outdoor-Workshop an den Verursacher weitergeleitet und ebenfalls zur Anzeige
gebracht. Outdoor-Workshop behält sich vor, in diesem Fall gespeicherte Daten
(Adressdaten)_weiterzugeben.
Fremdleistungen:
Der Veranstalter haftet nicht für im Vertrag als "Fremdleistung" angegebener
Leistungen, Preise und Termine. Dies gilt auch für fehlende oder falsche
Informationen, Reisebeschreibungen oder Vertragsinhalte durch Dritte oder
Fremdveranstalter. Bei nicht von Outdoor-Workshop durchgeführten Reisen
(”Veranstalter”) tritt Outdoor-Workshop lediglich als Vermittler auf.
.
Hygiene:
Durch den Charakter vieler Reisen bedingt, erfolgt die Verpflegung auf einem
einfachen Niveau unter Beachtung der Richtlinien von Hygiene und
Haltbarkeit/Verderblichkeit von Nahrung. Es kann vorkommen, dass hygienische
Anforderungen an Essenszubereitung und Esskultur nicht immer eingehalten
werden können (z.B. das Kochen über offenem Feuer, selbständige
Nahrungszubereitung, Situation z.B. bei Survivalkursen...). Die Teilnehmer bereiten
in jedem Falle selbständig Ihre Nahrung/Mahlzeiten zu.
Ebenso bedingen Lagern/Übernachtungen auf Rastplätzen oder
Flusswanderrastplätzen oder auf einfachen Zeltplätzen o. Lagerplätzen sowie
Kurzreiseangebote bis 72h nicht immer Anspruch auf sanitäre Einrichtungen.
Zusammenarbeit_mit_Weiterverkäufern,_Agenturen_und_Reisebüros:
Der Weiterverkauf der Reiseangebote bedingt eine schriftliche
Vereinbarung/Zustimmung durch Outdoor-Workshop. Die gezeigten Preise in den
Katalogen und Prospekten sind auch für Vermittler bzw. Weiterverkäufer
bindend, sofern der Weiterverkäufer (Vermittler) keine zusätzlichen und als
Fremdleistung benannten Leistungen zu den Angeboten von Outdoor-Workshop
zufügt. Vertragliche Vereinbarungen mit Outdoor-Workshop können diese Bestimmung
außer Kraft setzen, bedingen aber in jedem Fall die Schriftform. Es gilt der in den
gemachten, zeitlich befristeten Angeboten, in Angebotskatalogen und in den
Detailinformationen (nach Abschluss des Reisevertrages in den Reiseunterlagen
enthalten) beschriebene Leistungsumfang. Bei Weiterverkauf unserer
Reiseangebote bzw. bei extra erstellten Angeboten ist der Abschluss eines
Reisevertrages inkl. Terminbestätigung mit Outdoor-Workshop und dem Vermittler
Bedingung. Beachten Sie, dass Outdoor-Workshop als Reiseveranstalter selbstständig
im Vertrieb seiner Reisen tätig ist und generell keine Exklusivrechte
(Vorrangsrechte) beim Weitervertrieb gewährt werden.
Alle Teile des Kataloges sowie der Internetpräsentationen sowie auch Bilder,
Textpassagen und Layout gelten als urheberrechtlich geschützt. Eine
Verwendung, Vervielfältigung und Nutzung ohne die schriftliche Zustimmung
seitens Outdoor-Workshop ist nicht statthaft.Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
dieser AGB ziehen nicht deren gesamte Unwirksamkeit nach sich. Sämtliche
mündliche Abreden in Zusammenhang mit Reiseverträgen, Mietverträgen und
Angeboten sind gegenstandslos, es zählt die schriftliche Vereinbarung! Dies gilt
auch bei Stornierungen. Gerichtsstand: Ist der Sitz von Outdoor-Workshop. (wenn der
Vertragspartner den Status eines Vollkaufmanns trägt). Outdoor-Workshop haftet nicht
für Druckfehler.
AGB Version 1.2
Stand Januar 2008
Outdoor-Workshop
Rainer Schall